Wettbewerbsrichtlinien
1. Veranstalter / Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Jede/r Teilnehmer/in erkennt mit der Teilnahme am Gewinnspiel von Radio Eviva, einem Unternehmen der CH Regionalmedien AG (im Folgenden «Der Sender» genannt) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
2. Datenschutz
Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihr angegebenen Daten (wie beispielsweise Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) gespeichert und für statistische Zwecke durch den Sender genutzt werden können. Sie kann ihre Daten jederzeit durch einen schriftlichen Antrag (z.B. per Post) an den Sender wieder löschen lassen. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass der Sender im Gewinnfall personenbezogene Daten, sofern notwendig, an Gewinnspielpartner zur Gewinnabwicklung weitergibt. Die Daten der teilnehmenden Person werden ausschliesslich zum Zwecke der Gewinnabwicklung weitergegeben. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken durch Gewinnspielpartner findet ausdrücklich nicht statt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein hat. Ausnahmsweise können für ein Gewinnspiel auch anderslautende Teilnahmeberechtigungen definiert werden. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen werden immer auf der Aktionsseite des Gewinnspiels schriftlich kommuniziert.
Ausgenommen von der Teilnahme sind alle Angestellten des Senders und verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Diese Regelung gilt gleichermassen für am Gewinnspiel beteiligte Kooperationspartner.
4. Spielregeln
Der Spielmodus des Gewinnspiels wird im Programm des Senders und/oder auf der Internetseite des Senders bekannt gegeben.
Sofern beim Gewinnspiel eine telefonische Teilnahme möglich ist, können bei der teilnehmenden Person Kosten für den Anruf entstehen.
Die teilnehmende Person geht bei Gewinnspielen des Senders niemals vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Sender oder sonstigen Dritten ein, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen.
Der Sender behält sich ausdrücklich vor, die Spielzeit eines Gewinnspiels zu verlängern, den Spielmodus zu verändern oder das Spiel früher zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt sowie dann, wenn das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht (mehr) durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Der Sender wird dies – soweit möglich – rechtzeitig im Vorfeld im Programm und/oder auf der Webseite des Senders bekanntgeben.
5. Teilnahmeausschluss
Der Sender ist jederzeit berechtigt, teilnehmende Personen vom Gewinnspiel auszuschliessen, insbesondere wenn ein Verdacht auf Manipulation, Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen oder Beeinflussung des Gewinnspiels vorliegt. Hierunter fallen auch die Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitenden des Senders und/oder anderen Personen, die am Gewinnspiel teilnehmen. Der Sender ist in solchen Fällen berechtigt, ausgezahlte Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und ggf. zurückzufordern.
6. Aufzeichnung, Ausstrahlung, Veröffentlichung
Durch die Teilnahme erklärt sich jede teilnehmende Person unwiderruflich und unentgeltlich damit einverstanden, dass der Sender Tonaufnahmen, Fotografien sowie Filmaufnahmen der teilnehmenden Person anfertigt. Mit der Teilnahme gibt sie ihr unwiderrufliches Einverständnis, dass der Sender oder die mit dem Sender verbundenen Medienunternehmen diese Aufnahmen, egal welcher Art, veröffentlichen.
Der Sender behält sich das Recht vor, Aufnahmen zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder auch in Teilen im Programm zu wiederholen bzw. erneut zu veröffentlichen. Der Sender hat darüber hinaus das Einverständnis der teilnehmenden Person, die in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erstellten Fotos und Filmaufnahmen zu bearbeiten, zu kürzen und ganz oder teilweise im Internet und weiteren Medien zu veröffentlichen.
Jede teilnehmende Person verpflichtet sich im Falle eines Gewinns in angemessenem Umfang für eine medienwirksame Gewinnübergabe und andere Presse- und Medienaktivitäten des Senders zur Verfügung zu stehen.
Die teilnehmende Person erteilt eine ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung ihres Namens, Alters, Wohnortes und ggf. Berufs im Rahmen der Berichterstattung rund um das Gewinnspiel.
7. Facebook/Instagram
Veranstalterin der Gewinnspiele und damit verantwortlich ist die CH Regionalmedien AG. Bei Gewinnspielen auf Facebook/Instagram kann durch Kommentieren, Liken oder Teilen am Wettbewerb teilgenommen werden (wenn nichts anderes explizit erwähnt). Es können nur Personen aus der Schweiz teilnehmen und gewinnen. Die Gewinner werden per Zufallsgenerator ausgewählt. Facebook hat nichts mit dem Gewinnspiel zu tun und ist ebenso wenig Ansprechpartner für solche Gewinnspiele. Dies gilt ebenso für Wettbewerbe/Gewinnspiele in der App des Senders. Diese sind nicht in Zusammenarbeit mit Apple entstanden. Apple ist weder Sponsor der Gewinnspiele, noch ist Apple anderweitig mit den Preisen oder mit Gewinnspielen verschiedenster Art in Verbindung zu bringen.
8. Gewinnauszahlung
Es wird der auf der Aktionsseite und/oder im Radioprogramm des Senders beschriebene Gewinn verlost.
Der Gewinn wird ausschliesslich an den/die Gewinner/in übermittelt. Die genaue Gewinnübermittlung wird der gewinnenden Person bei der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt.
Gewinne werden in der Regel auf dem Postweg oder, sofern möglich, per E-Mail versendet. Der Sender trägt keinerlei Haftung mehr für Gewinne, sobald der Gewinn versandt wurde.
Die Auszahlung von Geld-Gewinnen kann ausschliesslich auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, soweit nicht anders angegeben.
Allfällige Folgekosten (z.B. Steuern, Gebühren, Kraftstoff, Verpflegungskosten etc.) die durch den Gewinn entstehen, sind, soweit nicht anders angegeben, durch die gewinnende Person zu tragen.
Eine Barauszahlung oder ein Ersatz von Gewinnen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Insbesondere Tickets für Veranstaltungen und Konzerte unterliegen immer auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter, auf die der Sender keinen Einfluss hat. Der Sender haftet nicht, falls ein Gewinn durch Absage oder Firmenliquidation nicht in Anspruch genommen werden kann.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Gewinnspielen des Senders erfolgt grundsätzlich immer auf eigenes Risiko. Der Sender lehnt jede Haftung für direkte oder indirekte Folgen der Teilnahme ab.
Der Sender haftet nicht für Mängel der von einem Preissponsor gestifteten Preise bzw. für eine allfällige Insolvenz des Preissponsors und die daraus resultierenden Folgen für den Gewinner.
Der Sender übernimmt keine Haftung für etwaige Störungen oder technische Fehler, durch die eine Teilnahme vorübergehend oder dauernd nicht möglich ist.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt in diesem Fall eine wirksame und durchführbarere Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt.
11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung sowie die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.
Es wird keine Korrespondenz geführt.